Fragen zum Erbrecht? Wir beraten Sie!
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Wir beraten Sie gerne bei der Nachlassplanung, insbesondere bei der Erstellung und Prüfung von Testamenten, dem gemeinsamen Ehegattentestament und Erbverträgen.

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Erbrecht

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Im Laufe eines Jahres werden viele Milliarden Euro vererbt. Dennoch werden häufig wichtige Vermögensangelegenheiten durch den Erblasser nicht oder nur unvollständig geregelt. Die gesetzliche Erbfolge führt oftmals zu Ergebnissen, die vom Erblasser nicht gewünscht werden. Im Einzelfall kann die gesetzliche Erbfolge zu unvorhersehbaren und unerwünschten Ergebnissen, wenn nicht sogar zur Zerschlagung erheblicher Vermögenswerte führen. 

Wir beraten Sie gerne bei der Nachlassplanung, insbesondere bei der Erstellung und Prüfung von Testamenten, dem gemeinsamen Ehegattentestament und Erbverträgen. 

Das Erbrecht räumt nahen Angehörigen des Erblassers, wie etwa den Kindern oder dem Ehepartner, eine besonders starke Stellung ein. Wenn das Vermögen zum Teil auch auf andere Personen übertragen werden soll, ist eine Anordnung durch Testament oder Erbvertrag notwendig. 

Wir beraten Sie in allen Facetten der Erstellung der letztwilligen Verfügung von Todes wegen mit sämtlichen, oft undurchsichtigen Erbfolgen, um nach Eintritt des Erbfalles Streitigkeiten unter den Angehörigen des Erblassers aufgrund eines ungenauen oder widersprüchlichen Testaments zu vermeiden. Außerdem müssen die Pflichtteilsansprüche, die in erster Linie den Kindern und dem Ehepartner des Erblassers zustehen und die grundsätzlich nicht durch den Erblasser ausgeschlossen werden können, beachtet werden. In diesem Zusammenhang kommt häufig die Möglichkeit einer Schenkung auf den Todesfall oder eine Schenkung zu Lebzeiten des Erblassers an die Erben oder an andere Personen, nicht zuletzt aus steuerlichen Gründen, in Betracht. Des Weiteren beraten wir Sie über die Möglichkeiten der Erbauseinandersetzung und die Möglichkeit der Anordnung einer Testamentsvollstreckung. Wir vertreten nach Eintritt des Erbfalles die Erben des Erblassers. Bei Anfall einer überschuldeten Erbmasse stellt sich häufig für den Erben die Frage, ob die Erbschaft innerhalb einer Sechswochenfrist ausgeschlagen werden soll. 

In diesem Zusammenhang beraten wir Sie über die Folgen der Annahme bzw. der Ausschlagung der Erbschaft sowie die Möglichkeit der Begrenzung der Haftung des Erben auf die Erbmasse. Bei Annahme der Erbschaft sind wir Ihnen im Erbscheinerteilungsverfahren behilflich und beraten Sie bei der Übertragung von Erbanteilen. Schließlich beraten und informieren wir Sie in anderen Bereichen der Daseinsvorsorge, wie etwa der maßgeschneiderten Erstellung einer Patientenverfügung, die die gesundheitliche Situation des Patienten und dessen Vorstellungen von lebenserhaltenden Maßnahmen bei schwerwiegenden und in deren Verlauf unweigerlich zum Tode führenden Erkrankungen berücksichtigt. 

Auf Wunsch beraten und entwerfen wir für Sie eine Vorsorgevollmacht sowie eine Betreuungs- und/oder Bestattungsverfügung.

Anschrift

Rechtsanwalts-Sozietät Börgel
Friedrichstraße 12
33175 Bad Lippspringe

Kontakt

Telefon: 05252/51633
Telefax: 05252/54167
E-Mail: kanzlei@boergel.info